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Stellungnahme von Thorsten Freudenberger,
Landratskandidat und Fraktionsvorsitzender der CSU,
vom 06.03.2014

zu 1. Einhalten der Zusage, die Anlage im Jahr 2021 stillzulegen

Von einer derartigen Zusage ist mir nichts bekannt. Das Jahr 2021 stellt lediglich den Zeitpunkt dar, an dem die Anlage stillgelegt werden könnte, ohne dass erhaltene Zuschüsse zurückgezahlt werden müssten.

2. Umgehende Veröffentlichung des Gutachtens zum möglichen Weiterbetrieb

Das Gutachten wird im Rahmen der Sitzungen des Umwelt- und Werkausschusses am 31.3.2014 und des Kreistages am 11.4.2014 öffentlich vorgestellt und diskutiert.

zu 3. Verschiebung der Entscheidung über den Weiterbetrieb auf frühestens Mai 2014

Es besteht kein Zeitdruck, weshalb eine Entscheidung nicht dringlich ist. Meines Erachtens kann eine Entscheidung aber dann gefällt werden, wenn es für einen Weiterbetrieb der Anlage eine sehr breite Mehrheit im Kreistag gibt, was sich nach den Äußerungen aus allen politischen Lagern derzeit abzeichnet. Sollte im Kreistag der breite Wunsch bestehen, eine Entscheidung erst vom neu gewählten Kreistag treffen zu lassen, habe ich damit kein Problem. Im demokratischen Sinne ist es eh so, dass Beschlüsse ja nicht für die Ewigkeit gefasst werden und daher änderbar bleiben müssen. Im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWB sowie deren Familien halte ich aber eine Entscheidung in naher Zukunft für geboten.

zu 4. Keine Entscheidung über den Weiterbetrieb, bevor die Nutzung der Abwärme geklärt ist

Die Abwärme sollte so schnell wie möglich genutzt werden. Das ist beschlossen und das Verfahren ist bereits im Gange.

zu 5. Öffentliche Diskussion und Beteiligung der Bürger vor der Entscheidung

Eine öffentliche Diskussion wurde und wird von niemandem verhindert. Sie erfolgte bereits in der Vergangenheit im Umwelt- und Werkausschuss, wobei mehrfach auch Vertreter der BI anwesend waren. Eine Diskussion fand laut Presse im Rahmen einer Mitgliederversammlung der BI statt. Das Landratsamt wie auch die CSU-Kreistagsfraktion (http://www.csu-portal.de/verband/7350000000/aktuelles/1393837430000.htm) haben hierzu wiederum Pressemitteilungen veröffentlicht. Weiterhin sind die Kreisrätinnen und Kreisräte jederzeit ansprechbar. Eine weitergehende Bürgerbeteiligung in Form eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids, der ich prinzipiell positiv gegenüberstehe, ist möglich. Sie scheint mir derzeit aber deshalb nicht geboten zu sein, da es im Kreistag, in dem alle gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten sind, eine sehr breite Mehrheit für einen Weiterbetrieb der Anlage zu geben scheint. Dennoch ist und bleibt sie natürlich prinzipiell möglich.

zu 6. Erhalt des derzeitigen Standards der Rauchgasreinigung

Aus heutiger Sicht ein klares Ja. Das Entscheidende ist insgesamt, dass die Abgaswerte auch in Zukunft stets und zuverlässig (deutlich) unter den Grenzwerten liegen.

zu 7. Beibehaltung der derzeitigen Begrenzung der Verbrennungskapazität

Ich sehe keine Veranlassung, auf eine Durchsatzerhöhung hinzuwirken.

zu 8. Keine Privatisierung der Anlage

Auf keinen Fall.

zu 9. Einrichtung einer kontinuierlichen Arbeitsgruppe des Landkreises mit der Stadt und der BI

Diese Arbeitsgruppe wurde bereits mehrfach in Sachen Nutzung der Abwärme einberufen. Künftig könnte ich mir vorstellen, dass diese Arbeitsgruppe, an der auch die Stadt Weißenhorn beteiligt ist, bei grundlegenden Themen im Vorfeld des Umwelt- und Werksausschusses berät.  Die Beteiligung einzelner Bürger oder einzelner Gruppen halte ich für problematisch. Dabei würde es sich meines Erachtens um eine fragwürdige Privilegierung Einzelner handeln. Denkbar ist, die Sitzungen der Arbeitsgruppe öffentlich abzuhalten, sofern die Besprechungspunkte dies zulassen.

10. Wiedererrichtung der Luftgütemessstation in Weißenhorn

Die Betriebskosten für die Messstation werden in einem SWP-Artikel vom 19.3.3.2010 mit rund 20 000 Euro im Jahr angegeben. Ich bin immer für klare und faire Regeln. Würde der Landkreis Neu-Ulm auf eigene Kosten in Weißenhorn eine Messstation errichten und betreiben, müsste er dies anderen Kommunen auch anbieten. In Weißenhorn werden nämlich nicht alleine die Emissionen des Müllheizkraftwerkes, sondern auch die anderer Emittenten und somit die Luftgüte insgesamt gemessen. Weiterhin darf ich darauf verweisen, dass die Abgase des Müllheizkraftwerkes – wie Sie wissen und mehrfach anerkannt haben – regelmäßig und genau untersucht werden. Erfreulich dabei ist, dass die Grenzwerte bei allen Messungen stets – meist sogar beträchtlich – unterschritten worden sind. Die Kosten für die Errichtung und für den Betrieb einer Luftgütemessstation seitens des Landkreises Neu-Ulm als freiwillige Aufgabe zu übernehmen, halte ich daher für nicht angebracht. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, die Anlage wie in der Vergangenheit selbst zu betreiben.


Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. - im Landkreis Neu-Ulm / Weißenhorn - mail@bi-gegen-mv.de