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Stellungnahmen der Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen zu den Forderungen der Bürgerinitiative

Rote Markierung: Ablehnung (Nein)Grüne Markierung: Zustimmung (Ja)°

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Thorsten Freudenberger, CSU

 

Antje Esser, SPD

 

Gerhard Leopold, Freie Wähler*

 

1.    Einhalten der Zusage, die Anlage im Jahr 2021 stillzulegen

 

Von einer derartigen Zusage ist mir nichts bekannt. Das Jahr 2021 stellt lediglich den Zeitpunkt dar, an dem die Anlage stillgelegt werden könnte, ohne dass erhaltene Zuschüsse zurückgezahlt werden müssten.

N

Sowohl aus wirtschaftlichen, als auch aus Gründen der Gesundheit und der Umwelt sehe ich nach Auswertung der mir bekannten und vorliegenden Unterlagen keinen sachlich rechtfertigenden Grund für die Stilllegung und den Rückbau der Müllverbrennungsanlage in 2021.

Gerne kann ich hierzu noch ausführlicher Stellung nehmen, wenn gewünscht.

Soweit sich jedoch abzeichnet, dass auch nach Bekanntgabe und Diskussion aller sachlichen Argumente eine erhebliche Mehrheit der Menschen im Kreis tatsächlich eine Stilllegung und einen Rückbau präferiert, beuge ich mich dieser Mehrheit. Ich hoffe jedoch, dass wir hier zu einer vernünftigen, und für alle hinnehmbaren Lösung gelangen.

Aufgrund der bislang im Kreis geführten Gespräche sehe ich hier im Moment bei der weit überwiegenden Mehrheit der Menschen eine explizite Befürwortung des weiteren Betriebs.

N

Aus der Kreistagssitzung am 30.04.1999 TOP.:Gutachten zur betriebswirtschaftlichen Entwicklung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Neu-Ulm

Beschluß: Der Beschluß des Kreistages vom 21.04.1997 wird wie folgt fort geschrieben. Nach der Aufnahme des Landkreises Biberach ist das Ziel der Kooperation mit dem Zweckverband „Thermische Abfall­verwer­tung Donautal“ auf absehbarer Zeit nicht erreichbar. Deshalb ist das Müllkraftwerk auf längere Sicht weiterzubetreiben und unter Beachtung betriebs­wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu führen.

Der Landkreis Neu-Ulm wird dem Weiterbetrieb des Müllkraftwerkes Weißenhorn solange den Vorzug geben, als dies zu „ins Gewicht fallenden wirtschaftlichen Vorteilen“ gegenüber einer Silllegung führt.

Grundlage für die Entscheidung ist das Gutachten des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes vom 01.03.1999 mit den dargestellten Berechnungen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Beschluß        38

Gegen den Beschluß   27

Somit wurde zu keinem Zeitpunkt eine Zusage gegeben, die Müllverbrennungsanlage Weißenhorn im Jahr 2021 stillzulegen.

Die folgenden Gründe sprechen aus unserer Sicht für eine Weiterführung der Anlage.

N

2.    Umgehende Veröffentlichung des Gutachtens zum möglichen Weiterbetrieb

 

Das Gutachten wird im Rahmen der Sitzungen des Umwelt- und Werkausschusses am 31.3.2014 und des Kreistages am 11.4.2014 öffentlich vorgestellt und diskutiert.

N

Bzgl. der umgehenden Veröffentlichung des Gutachtens habe ich bereits den Landrat gebeten, dieses zu tun. Das Gutachten sollte schnellstmöglich öffentlich zugänglich gemacht werden, sowie auch alle anderen Informationen, die für eine Entscheidungsfindung erforderlich sind. Hier gibt es nichts zu verstecken.

J

 

 

3.    Verschiebung der Entscheidung über den Weiterbetrieb auf frühestens Mai 2014

 

Es besteht kein Zeitdruck, weshalb eine Entscheidung nicht dringlich ist. Meines Erachtens kann eine Entscheidung aber dann gefällt werden, wenn es für einen Weiterbetrieb der Anlage eine sehr breite Mehrheit im Kreistag gibt, was sich nach den Äußerungen aus allen politischen Lagern derzeit abzeichnet. Sollte im Kreistag der breite Wunsch bestehen, eine Entscheidung erst vom neu gewählten Kreistag treffen zu lassen, habe ich damit kein Problem. Im demokratischen Sinne ist es eh so, dass Beschlüsse ja nicht für die Ewigkeit gefasst werden und daher änderbar bleiben müssen. Im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWB sowie deren Familien halte ich aber eine Entscheidung in naher Zukunft für geboten.

 

Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Verschiebung der Entscheidung in den Mai hinein.

 

 

 

4.    Keine Entscheidung über den Weiterbetrieb, bevor die Nutzung der Abwärme geklärt ist

 

Die Abwärme sollte so schnell wie möglich genutzt werden. Das ist beschlossen und das Verfahren ist bereits im Gange.

 

Es gibt bereits den Beschluss, die Fernwärme zu nutzen und alle erdenklichen Wege hierfür zu beschreiten. Diesen wollen und werden wir umsetzen.

 

Es ist sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen das erklärte Ziel der FW-Kreistagsfraktion, ein Fernwärmenetz in Weißenhorn aufzubauen.

 

5.    Öffentliche Diskussion und Beteiligung der Bürger vor der Entscheidung

 

Eine öffentliche Diskussion wurde und wird von niemandem verhindert. Sie erfolgte bereits in der Vergangenheit im Umwelt- und Werkausschuss, wobei mehrfach auch Vertreter der BI anwesend waren. Eine Diskussion fand laut Presse im Rahmen einer Mitgliederversammlung der BI statt. Das Landratsamt wie auch die CSU-Kreistagsfraktion (verband/﷒w35000portal.de/ver­band/7350000000/aktuel­les/1393837430000.htm) haben hierzu wiederum Pressemitteilungen veröffentlicht. Weiterhin sind die Kreisrätinnen und Kreisräte jederzeit ansprechbar. Eine weitergehende Bürgerbeteiligung in Form eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids, der ich prinzipiell positiv gegenüberstehe, ist möglich. Sie scheint mir derzeit aber deshalb nicht geboten zu sein, da es im Kreistag, in dem alle gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten sind, eine sehr breite Mehrheit für einen Weiterbetrieb der Anlage zu geben scheint. Dennoch ist und bleibt sie natürlich prinzipiell möglich.

 

Unbedingt.

J

 

 


6.    Erhalt des derzeitigen Standards der Rauchgasreinigung

 

Aus heutiger Sicht ein klares Ja. Das Entscheidende ist insgesamt, dass die Abgaswerte auch in Zukunft stets und zuverlässig (deutlich) unter den Grenzwerten liegen.

J

Einer Herabsetzung des Standards werden wir nicht zustimmen.

J

Es steht weder die Qualität der Rauchgasreinigung noch die Beibehaltung der Begrenzung der Verbrennungskapazität zur Disposition.

Zuzustimmen ist der Feststellung der Bürgerinitiative, wonach die vorhandene Filteranlage besser ist, als dies erforderlich wäre.

Bei einem Weiterbetrieb der Anlage wird auch unsere Fraktion im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass dies auch weiterhin so bleibt.

Es kann keine Rede davon sein, dass vorhandene Filter ausgebaut oder verschlechtert werden sollen.

J

7.    Beibehaltung der derzeitigen Begrenzung der Verbrennungskapazität

 

Ich sehe keine Veranlassung, auf eine Durchsatzerhöhung hinzuwirken.

J

Hierfür haben wir uns als Fraktion eingesetzt und halten weiter daran fest. Eine Ausweitung steht nicht zur Diskussion.

J

Es steht weder die Qualität der Rauchgasreinigung noch die Beibehaltung der Begrenzung der Verbrennungskapazität zur Disposition.

J

8.    Keine Privatisierung der Anlage

 

Auf keinen Fall.

J

Eine Privatisierung werden wir nie unterstützen.

J

Es war nie und ist auch weiterhin kein Thema, die Privatisierung der Anlage anzugehen.

J

9.    Einrichtung einer kontinuierlichen Arbeitsgruppe des Landkreises mit der Stadt und der BI

 

Diese Arbeitsgruppe wurde bereits mehrfach in Sachen Nutzung der Abwärme einberufen. Künftig könnte ich mir vorstellen, dass diese Arbeitsgruppe, an der auch die Stadt Weißenhorn beteiligt ist, bei grundlegenden Themen im Vorfeld des Umwelt- und Werksausschusses berät. Die Beteiligung einzelner Bürger oder einzelner Gruppen halte ich für problematisch. Dabei würde es sich meines Erachtens um eine fragwürdige Privilegierung Einzelner handeln. Denkbar ist, die Sitzungen der Arbeitsgruppe öffentlich abzuhalten, sofern die Besprechungspunkte dies zulassen.

N

Hier besteht bereits der Lenkungsausschuss, der als solches die Interessen aller beteiligten Gebietskörperschaften repräsentiert und vorbefasst. Ich sehe nicht, dass wir aufgrund kommunalen Rechts letztlich einen einzelnen Verein anderes behandeln können. Sicher ist aber, soweit es jedenfalls mich betrifft, dass auch in Zukunft die BI im Rahmen des rechtlichen Möglichen jederzeit informiert wird.

N

 

 

10. Wiedererrichtung der Luftgütemessstation in Weißenhorn

 

Die Betriebskosten für die Messstation werden in einem SWP-Artikel vom 19.3.3.2010 mit rund 20 000 Euro im Jahr angegeben. Ich bin immer für klare und faire Regeln. Würde der Landkreis Neu-Ulm auf eigene Kosten in Weißenhorn eine Messstation errichten und betreiben, müsste er dies anderen Kommunen auch anbieten. In Weißenhorn werden nämlich nicht alleine die Emissionen des Müllheizkraftwerkes, sondern auch die anderer Emittenten und somit die Luftgüte insgesamt gemessen. Weiterhin darf ich darauf verweisen, dass die Abgase des Müllheizkraftwerkes – wie Sie wissen und mehrfach anerkannt haben – regelmäßig und genau untersucht werden. Erfreulich dabei ist, dass die Grenzwerte bei allen Messungen stets – meist sogar beträchtlich – unterschritten worden sind. Die Kosten für die Errichtung und für den Betrieb einer Luftgütemessstation seitens des Landkreises Neu-Ulm als freiwillige Aufgabe zu übernehmen, halte ich daher für nicht angebracht. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, die Anlage wie in der Vergangenheit selbst zu betreiben.

N

Sehr gerne, wobei ich mich hier, nachdem ich den Sachverhalt so nicht kenne, auch nochmals nach den technischen Voraussetzungen erkundigen, und mich dann gerne nochmals dazu äußern möchte.

 

 

 

                             

° Die farbigen Markierungen wurden zur besseren Übersichtlichkeit durch die Bürgerinitiative angebracht, soweit klare Zustimmung oder Ablehnung erkennbar war.

* Gerhard Leopold hat seine Stellungnahme nicht nach den zehn Forderungen gegliedert. Es wurde deshalb eine Zuordnung der Aussagen zu den Forderungen vorgenommen.


Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung e.V. - im Landkreis Neu-Ulm / Weißenhorn - mail@bi-gegen-mv.de